UBI JUS, IBI REMEDIUM
                 "Wo ein Recht, da ein Mittel."

Herr Rechtsanwalt Kindsvater ist seit dem Jahre 1996 zur Anwaltschaft zugelassen. Ab dem Jahre 2001 war er bis zur Aufhebung der Singularzulassung durch den Gesetzgeber beim Oberlandesgericht Düsseldorf postulationsfähig. Rechtsanwalt Kindsvater bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem allgemeinen Zivilrecht und dem Bereich des Wirtschaftsrechts, wobei er insbesondere rechtsberatend und in erheblichem Umfang auch forensisch tätig ist.

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